Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – das müssen Sie jetzt wissen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht Deutschland digital inklusiver. Es sorgt dafür, dass digitale Produkte und Services für alle zugänglich sind. Viele Unternehmen fragen sich: Was bedeutet das für mich? Muss ich handeln? Wenn ja – wann?
Hier die wichtigsten Informationen in kompakter Form. 

Ziel des BFSG

Das Gesetz verfolgt ein klares Ziel:
Mehr digitale Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen, unter anderem:

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die ab dem 28. Juni 2025 digitale Produkte oder Services an Endverbraucher anbieten.

Ausnahme: Kleinstunternehmen

Unternehmen mit:

können ausgenommen werden, wenn Barrierefreiheit für sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen könnte.

Anforderungen an barrierefreie Produkte & Services

Laut BFSG müssen digitale Angebote:

gestaltet sein. So können auch Menschen mit Behinderung sie gleichberechtigt nutzen.

Übergangsfristen für Websites & Apps

Für neue digitale Angebote

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG sofort.

Das heißt: Neue Websites & Apps müssen direkt barrierefrei umgesetzt werden.

Für bestehende Angebote

Websites und Apps die vor dem 28. Juni 2025 online gehen, haben eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030

Unser Tipp: Jetzt starten lohnt sich

Auch wenn noch etwas Zeit bleibt:
Wer jetzt plant, spart später Zeit, Kosten und Nerven.
Denn Barrierefreiheit bringt viele Vorteile:

Gemeinsam barrierefrei in die Zukunft

Barrierefreiheit ist mehr als Pflicht – sie ist ein Zeichen von Respekt und Qualität.
Lassen Sie uns gemeinsam an einer inklusiveren, digitalen Welt arbeiten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung.