Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – das müssen Sie jetzt wissen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht Deutschland digital inklusiver. Es sorgt dafür, dass digitale Produkte und Services für alle zugänglich sind. Viele Unternehmen fragen sich: Was bedeutet das für mich? Muss ich handeln? Wenn ja – wann?
Hier die wichtigsten Informationen in kompakter Form.
Ziel des BFSG
Das Gesetz verfolgt ein klares Ziel:
Mehr digitale Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen, unter anderem:
- Computer, Smartphones & Bankterminals
- Websites & Online-Shops
- E-Books, E-Reader & Ticketautomaten
- Apps z. B. im ÖPNV oder bei Banken
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die ab dem 28. Juni 2025 digitale Produkte oder Services an Endverbraucher anbieten.
Ausnahme: Kleinstunternehmen
Unternehmen mit:
- Weniger als 10 Beschäftigten und/oder
- 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
können ausgenommen werden, wenn Barrierefreiheit für sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen könnte.
Anforderungen an barrierefreie Produkte & Services
Laut BFSG müssen digitale Angebote:
- wahrnehmbar
- bedienbar
- verständlich
- robust
gestaltet sein. So können auch Menschen mit Behinderung sie gleichberechtigt nutzen.
Übergangsfristen für Websites & Apps
Für neue digitale Angebote
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG sofort.
Das heißt: Neue Websites & Apps müssen direkt barrierefrei umgesetzt werden.
Für bestehende Angebote
Websites und Apps die vor dem 28. Juni 2025 online gehen, haben eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030
Unser Tipp: Jetzt starten lohnt sich
Auch wenn noch etwas Zeit bleibt:
Wer jetzt plant, spart später Zeit, Kosten und Nerven.
Denn Barrierefreiheit bringt viele Vorteile:
- größere Zielgruppe
- besseres SEO & Google Ranking
- professionellerer Außenauftritt
- soziale Verantwortung sichtbar gemacht
Gemeinsam barrierefrei in die Zukunft
Barrierefreiheit ist mehr als Pflicht – sie ist ein Zeichen von Respekt und Qualität.
Lassen Sie uns gemeinsam an einer inklusiveren, digitalen Welt arbeiten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung.

